Tierrechte sind subjektive Rechte von Tieren. Die Tierethik untersucht, inwiefern Tiere, ggf. einschließlich des Menschen, aus moralischer Sicht über solche Rechte verfügen. Darüber hinaus werden Tierrechte als Teile einer staatlichen Rechtsordnung diskutiert. (Wikipedia)

Voraussetzung für die Verwirklichung von Tierrechten ist, daß man zuerst einmal einen Begriff von Tierrechten hat. Und zwar einen nachvollziehbaren und praktikablen Begriff von Tierrechten. Das ist bis jetzt nicht der Fall. Es gibt lediglich so etwas wie in verschiedene theoretische Kontexte eingebettete Rohfassungen des Tierrechtsbegriffs. In meinem Buch „Tierrechte: Wider den Speziesismus“ erarbeite ich nun einen meines Erachtens nachvollziehbaren und praktikablen basalen Tierrechtsbegriff. Er gründet auf dem von Peter Singer vorgeschlagenen Gleichheitsprinzip.

Menschen und Tiere: Nicht gleich aber vergleichbare Interessen

Kein vernünftiger Mensch behauptet, daß Menschen und Tiere in einem faktischen Sinne gleich wären. Menschen und Tiere haben – wie auch die Menschen untereinander – unterschiedliche Interessen. Deshalb wäre es auch völlig verfehlt, Menschen und Tiere gleich zu behandeln, denn unterschiedliche Interessen rechtfertigen und erfordern eine unterschiedliche Behandlung. So brauchen etwa Hunde und Katzen im Unterschied zu Menschen keine Religionsfreiheit und kein Wahlrecht – weil sie damit nichts anfangen könnten. Und Männer brauchen im Unterschied zu Frauen keinen Schwangerschaftsurlaub – weil sie nicht schwanger werden können.

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Tierrechte nach dem Gleichheitsprinzip

Was das Gleichheitsprinzip fordert, ist schlicht dies: Wo Menschen und Tiere gleiche bzw. ähnliche Interessen haben, da sollen wir diese gleichen bzw. ähnlichen Interessen auch gleich berücksichtigen:

  • Weil alle Menschen ein Interesse an angemessener Nahrung und Unterkunft haben, sollen wir dieses Interesse auch bei allen Menschen gleich berücksichtigen – und dürfen nicht willkürliche Diskriminierungen aufgrund von Rasse oder Geschlecht vornehmen. Also kein Rassismus und Sexismus.
  • Und weil sowohl Menschen als auch Tiere ein immenses Interesse haben, nicht zu leiden, sollen wir dieses Interesse bei Menschen und Tieren auch gleich berücksichtigen – und dürfen nicht willkürliche Diskriminierungen aufgrund der Spezies vornehmen. Also kein Speziesismus.

Wir sagten: Gleiche bzw. ähnliche Interessen von Menschen und Tieren sollen gleich berücksichtigt werden. Anders formuliert: Tiere haben das Recht, daß ihre Interessen gleich berücksichtigt werden wie vergleichbare menschliche Interessen. Tierrechte sind dann die Summe der Ansprüche, die sich aus dieser gleichen Berücksichtigung ergeben. Der entscheidende Satz, der diesen Tierrechtsbegriff charakterisiert, lautet also:

Tiere haben das Recht, daß ihre Interessen gleich berücksichtigt werden wie vergleichbare menschliche Interessen.

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