Warum Tierethik und Tierrechte?
Helmut F. Kaplan
Da wir, Gott sei Dank, in keinem „Gottesstaat“, sondern in einem weltlichen Land leben, müßte die Frage eigentlich umgedreht werden: Warum keine Tierethik und Tierrechte? Denn wenn wir religiöse und pseudoreligiöse Begriffe wie etwa „unsterbliche Seele“ oder „Menschenwürde“ beiseite lassen, erkennen wir augenblicklich, was nur im religiösen oder ideologischen Wahn übersehen werden kann: Auch Tiere haben jene Eigenschaften, die Lebewesen zu moralisch berücksichtigungswürdigen Geschöpfen machen: sie sind wie wir glücksfähige, leidensfähige Wesen, deren Wohlbefinden davon abhängt, wie wir sie behandeln. Und selbstverständlich haben auch Tiere das Recht, so zu leben, wie es ihren Anlagen, Bedürfnissen und Interessen entspricht.
Im deutschen Sprachraum hat sich als Bezeichnung für die Bewegung, die auch Tierrechte Ernst nimmt und durchsetzen will, der Name „Tierrechtsbewegung“ eingebürgert. Durchaus üblich ist aber auch die Bezeichnung „Tierbefreiungsbewegung“. Damit wird Bezug genommen auf vergleichbare vorangegangene Bewegungen, wie etwa die zur Befreiung der Sklaven oder zur Emanzipation der Frauen.
Die Tierrechtssbewegung ist in der Tat die konsequente Fortsetzung dieser Befreiungsbewegungen: So wie wir erkannt haben, daß die Hautfarbe für die Gewährung von Rechten belanglos ist und daß die Geschlechtszugehörigkeit hierfür belanglos ist, so erkennen heute weltweit immer mehr Menschen, daß auch die Spezieszugehörigkeit hierfür belanglos ist: Warum soll man jemanden ausbeuten und quälen dürfen, weil er zu einer anderen Spezies gehört? Rassismus, Sexismus und Speziesismus befinden sich logisch und ethisch auf der gleichen Ebene.
Während sich der traditionelle Tierschutz de facto mit der „Reformierung“ oder „Humanisierung“ der Ausbeutung von Tieren begnügt, fordert die Tierrechtsbewegung die Beendigung dieser Ausbeutung. Denn eine „Humanisierung“ etwa der Schlachtung ist letztlich ein ebensolches Unding wie eine „Humanisierung“ von Sklaverei oder Folter oder die Zulassung von „sanfter Vergewaltigung“.
Das Neue an der Tierrechtsbewegung ist vor allem ihr explizit rationaler Charakter. Alle vorangegangenen Initiativen zur Verbesserung des Loses der Tiere hatten, zumindest auch, religiöse, ideologische oder esoterische Wurzeln – mit einem verheerenden Nebeneffekt: Alle Thesen, Diskussionen und Forderungen wiesen stets einen hohen Glaubensanteil auf und waren daher entsprechend angreifbar. Vor allem aber:
Lehren und Einstellungen, die mit einem bestimmten Glauben verknüpft sind, sind in ihrer Wirksamkeit von vornherein auf diejenigen beschränkt, die diesen Glauben teilen. Wer etwa, um ein Beispiel zu nennen, den Vegetarismus mit dem Glauben an die Seelenwanderung begründet, kann nur diejenigen überzeugen, die an die Seelenwanderung glauben.
Der strikt rationale Charakter der modernen Tierrechtsbewegung kommt unter anderem darin zum Ausdruck, daß sie ihre Kritiker konkret fragt, warum denn Tieren eigentlich keine Rechte zugestanden werden sollten. Als Antwort hierauf kommt regelmäßig der Hinweis auf bestimmte, angeblich nur dem Menschen zukommende Eigenschaften oder Fähigkeiten – etwa Autonomie, Rationalität oder Selbstbewußtsein.
Unleugbare, wissenschaftlich nicht zuwiderlegende Tatsache aber ist: Kein Merkmal, das vernünftigerweise irgendwie als moralisch relevant angesehen werden kann, verläuft entlang der Speziesgrenze Mensch – Tier. Mehr noch: Es gibt immer Tiere, bei denen das betreffende Merkmal sogar stärker ausgeprägt ist als bei bestimmten Menschen.
Wenn wir, um bei den obigen Merkmalen zu bleiben, an Autonomie, Rationalität und Selbstbewußtsein als Voraussetzung für die Verleihung von Rechten festhalten, dann müssen wir komatösen Menschen, vielen geistig behinderten, geisteskranken, hirngeschädigten und senilen Menschen sowie allen kleinen Kindern jedwede Rechte absprechen.
Formulieren wir hingegen die Kriterien für das Zugestehen von Rechten so großzügig, daß sie auch von diesen Menschen erfüllt werden, müssen wir konsequenterweise auch vielen Tieren, die wir heute täglich millionenfach für Versuchszwecke quälen oder für Ernährungszwecke töten, Rechte verleihen, da diese Tiere diese Kriterien spielend erfüllen.
Um diesem unausweichlichen Dilemma zu entkommen, daß viele Menschen, denen wir Rechte nicht absprechen wollen, in bezug auf beliebige Merkmale ein deutlich niedrigeres Niveau aufweisen als viele Tiere, wurden mehrere argumentative Fluchtmöglichkeiten ersonnen. Aber diese haben sich letztlich ausnahmslos als Sackgassen erwiesen. Es gibt schlicht keine rationale Rechtfertigung dafür, Tieren Rechte abzusprechen.
Die Frage „Tierrechte – ja oder nein?“ ist deshalb auch weniger eine philosophische als vielmehr eine politische: Sind wir bereit, auch die Rechte der Schwächsten, die uns hilflos ausgeliefert sind, zu respektieren, oder wollen wir auch weiterhin gemäß dem praktischen, aber barbarischen „Recht des Stärkeren“ handeln? „Wir leben zwar“, schreibt Alexander Solschenizyn, „im Computerzeitalter, aber noch immer nach dem Grundgesetz der Steinzeit: Wer den größeren Knüppel schwingt, hat auch recht. Bloß wahrhaben wollen wir es nicht.“